Rechtshinweis

Ich berücksichtige das Steuerberatungsgesetz


Auf Grund des reglementierten Steuerberatungsgesetzes in Deutschland werden entsprechend § 8 Abs. 4 StBerG die von uns verwandten Begriffe Buchhaltung, Buchführung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Abrechnung ersetzt.


Die angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG das Kontieren, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen.


Eine Übertragung von Steuerdaten erfolgt ausschließlich in Ausnahmefällen nach Beauftragung meiner Auftraggeber gem. §1 Abs. 1 Satz 2 und § 5 Abs. 2 StDÜV.